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Was machen Obdachlose bei einer Ausgangssperre?

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz könnten auch verbindliche Ausgangssperren beschlossen werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus‘ zu stoppen. Wird ein bestimmter Inzidenzwert überschritten, dürften Menschen dann abends und nachts nur noch in ganz besonderen Ausnahmen vor die Tür, bei Verstößen drohen Bußgelder. Was aber bedeutet das für Obdachlose?

Von Alexandra Gehrhardt | Foto: Sebastian Sellhorst

Ein Schlafplatz in Dortmund. Foto: Sebastian Sellhorst

Eigentlich ist die Möglichkeit von nächtlichen Ausgangssperren schon in dem vor Wochen getroffenen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz enthalten, mit dem Infektionsschutzgesetz sollen sie nun verbindlich gelten, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 steigt. Wer dann während der Sperr-Zeiten (in der Regel 21 bis 5 Uhr) vor die Tür geht, braucht einen triftigen Grund, zum Beispiel den Weg zur Arbeit oder die Pflege von Angehörigen. Was aber bedeutet das für diejenigen, die kein Zuhause haben, sondern obdachlos sind?

„Wir erleben seit einem Jahr, dass die Losung ‚Stay at home‘ obdachlose Menschen nicht mitdenkt“, sagt Oliver Philipp, Leiter der Sozialarbeit bei bodo. „Auch in Bezug auf Ausgangssperren wissen wir von keiner klaren Lösung im Umgang mit Obdachlosen. Wer kein Zuhause hat, sondern auf der Straße lebt, kann nicht zuhause bleiben, sich nicht zurückziehen – und damit auch keine Ausgangssperre einhalten. Obdachlose sind darum auch bei Sanktionen ungeschützt, das macht uns große Sorgen.“

Im Moment sind Ausgangssperren eine kommunale Entscheidung – und darum auch der Umgang mit bestimmten Gruppen wie obdachlosen Menschen. In Mainz sorgte in der vergangenen Woche die Nachricht für Aufsehen, dass ein Obdachloser, der sich abends am Rheinufer aufgehalten habe, mit einem Bußgeld über 50 Euro belegt worden sei. Die Stadt Mainz hat mittlerweile mitgeteilt, über den Vorfall nichts zu wissen und auch gesagt, dass kein Obdachloser sanktioniert worden sei. Niemand müsse seinen Schlafplatz im öffentlichen Raum verlassen, sagte die Mainzer Ordnungsdezernentin.

In Hamburg wurde schon vor Beginn der seit Anfang des Monats geltenden Ausgangssperre eine klare Regelung getroffen – im Sinne der Betroffenen: Wie unsere KollegInnen vom Straßenmagazin Hinz&Kunzt schreiben, sind Obdachlose in Hamburg nicht nur „von den Beschränkungen ausgenommen“, sondern können explizit auch nachts Hilfsangebote wie den Mitternachtsbus nutzen. Dennoch: „Auch für Obdachlose gilt im Interesse des Infektionsschutzes, dass sie sich, sofern irgend möglich, ab 21 Uhr bis 5 Uhr an ihrem Schlafplatz aufhalten sollten“, zitiert Hinz&Kunzt aus einer E-Mail der Hamburger Sozialbehörde an SozialarbeiterInnen.

„Solche klare Regelungen wünschen wir uns auch hier“, sagt Oliver Philipp von bodo. „Seit einem Jahr sind obdachlose Menschen in der permanenten Situation, eigentlich durch ihre bloße Anwesenheit im öffentlichen Raum Regeln zu brechen, ohne dass sie das verhindern können.“ Begegnungen mit Ordnungsbehörden sind für viele darum mit Stress und Angst verbunden.

„Wir wünschen uns, dass die Ordnungsbehörden und Polizeien mit sehr viel Sensibilität und Augenmaß vorgehen – und eine klare Aussage, dass Obdachlose nicht für ihre Obdachlosigkeit sanktioniert werden“, sagt Oliver Philipp.