Menü Schließen

Warum nicht Hotels?

Unterbringung von Wohnungslosen

Sobald es kälter wird, erreichen uns Fragen, die die Unterbringung von Wohnungslosen betreffen. Bis 2015 war das meist verbunden mit dem Verweis auf Leerstände. Seit der „Flüchtlingskrise“ wurde auf die mit beeindruckendem Tempo geschaffenen Unterkünfte für Geflüchtete verwiesen. Vor dem ersten Corona-Winter lautet die Frage oft, ob nicht in der Pandemie kaum belegte Hotels genutzt werden können. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja.

Ein Schlafplatz in der Dortmunder Innenstadt.

Obdachlose haben ein Recht auf Unterbringung. Dieser Anspruch begründet sich ordnungsrechtlich: „Unfreiwillige“ Obdachlosigkeit stellt eine Beeinträchtigung des Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit dar. Es ist deshalb staatliche Aufgabe, Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu ergreifen.

Die Kommunen kommen dieser Aufgabe nach, indem sie Notunterkünfte vorhalten, die sie selbst betreiben, an gemeinnützige Betreiber oder wie in Dortmund an gewinnorientierte Dienstleister vergeben. In der Praxis gibt es zwei Hürden auf dem Weg in die Unterbringung: eine subjektive und eine objektive.

Bürokratische Hürden wie Ämtervorsprachen, Distanzen und die Qualität der Unterbringung entscheiden, ob Wohnungslose die Straße vorziehen. Mit Freiwilligkeit hat das meist wenig zu tun, eher mit Ängsten, Handicaps und fehlenden Ressourcen. Wer Angst vor Ämtern hat, und komplizierte Wege von der Beratungsstelle zum Bürgerbüro zum Sozialamt vor sich hat, steigt womöglich auf dem Weg aus.

Die zweite Hürde sind rechtlich problematische Zugangsbeschränkungen: Zugang zu Notunterkünften erhält mitunter nicht, wer obdachlos ist, sondern bei wem der Kostenträger (meist das Sozialamt) die Kosten der Unterbringung übernimmt. Wer in einer Kommune auf Transferleistungen keinen Anspruch hat (weil er in einer anderen Stadt gemeldet ist oder aus dem EU-Ausland kommt), bleibt strukturell ausgeschlossen. 

In der Pandemie hat sich die Situation verschärft. Sammelunterkünfte sind weltweit Hotspots der Ansteckung, viele Wohnungslose haben berechtigte Angst vor Ansteckung. Konzepte, die gleichermaßen dem Schutz Wohnungsloser vor dem Winter und vor der Pandemie gerecht werden und wie sie auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe BAG W fordert, gibt es zumindest bisher hier nicht. Im Mai forderten wir zum Beispiel mit 14 Organisationen in einem Offenen Brief an Bochums OB Thomas Eiskirch, den Schutz der Bewohner in den Unterkünften zu verbessern. Die Antwort: „Generell werden Offene Briefe nicht beantwortet. Der Brief wurde aber zum Anlass genommen, in der Sitzung der AG ,Flüchtlinge‘ im Juni 2020 zu den Inhalten des Briefes zu berichten.“

Hotels können eine geeignete Unterbringungsform sein. Wenn es an etwas mangelt, dann nicht an Räumen und guten Ideen, sondern eher an der Entschlossenheit der Kommunen, ihrer Pflicht nachzukommen, für sichere und menschenwürdige Unterbringung zu sorgen. (bp)