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806-mal geräumt

Eigentlich sollen Sozialbehörden verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Das gelingt offenbar nur unzureichend. In Bochum sind im vergangenen Jahr 233 Wohnungen zwangsgeräumt worden, in Dortmund waren es 573. Bemerkenswert: Fast immer erhalten die Betroffenen Sozialleistungen.

von Alexandra Gehrhardt

Hausrat bei einer Zwangsräumung. Foto: bodo e.V. / Sebastian Sellhorst

In Dortmund ist die Zahl im Vergleich zu 2017 (653) zwar gesunken ‑ in Bochum hat sie nach Angaben der Linken-Fraktion jedoch einen neuen Höchststand erreicht. Lediglich 50 (Bochum) bzw. 263 (Dortmund) angesetzte Räumungen konnten Sozialämter 2018 abwenden. Die Bochumer Linke fragt jährlich die Zahl der Zwangsräumungen ab und weist dabei auf zwei bemerkenswerte Details hin. Erstens: Nach Schätzungen des Sozialamtes basieren 90 Prozent der Fälle nicht auf Fehlverhalten oder Eigenbedarf, sondern auf Mietschulden. Zweitens: Zwangsräumungen betreffen nur bestimmte Gruppen.

Der zuständigen Abteilung im Sozialamt sind laut Verwaltung für 2018 „keine Fälle bekannt, bei denen die Hilfesuchenden keine Sozialtransferleistungen erhalten haben“. In Dortmund waren 86 Prozent der Geräumten im Leistungsbezug. Die Fraktion beklagt: „Die Mieten und Nebenkosten steigen, beim sozialen Wohnungsbau erreicht die Stadt nicht einmal ihre viel zu niedrigen Ziele.“ 200 geförderte Wohnungen sollen jährlich in Bochum neu gebaut werden, 2018 wurden lediglich für 92 Wohnungen Förderanträge gestellt.

Auch die im vorigen Jahr neu geregelten Kosten der Unterkunft kritisiert die Linke. Denn die Miete, die das Jobcenter für Bochumer Leistungsbeziehende übernimmt, ist für kleine Haushalte gesunken. „Die gewaltsamen Wohnungsräumungen sind eine besonders brutale Folge des Zusammenspiels einer verfehlten Sozialpolitik mit dem wohnungspolitischen Versagen der Rathauskoalition.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) forderte bereits im Herbst die Bundesregierung zum Handeln auf. Wohnen müsse Grundrecht sein, daher „sind Zwangsräumungen zu verhindern bzw. dürfen Räumungen nur dann stattfinden, wenn menschenwürdiger Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“, so die BAG W. Auch SGB-II-Sanktionen, im Zuge derer Leistungsbeziehenden die Miete gekürzt werden kann, müssten „ersatzlos gestrichen werden“, fordert die Organisation.