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Verwarngelder für Obdachlose in Dortmund

Das Vorgehen der Stadt Dortmund, Obdachlose mit Knöllchen zu belegen, erregt bundesweit Aufmerksamkeit. Die Stadt verteidigt ihre Praxis weiterhin. bodo fordert, die Kriminalisierung von Obdachlosen zu beenden.

„Natürlich muss es eine Durchsetzung von Ordnung geben“, sagte bodo-Redaktionsleiter Bastian Pütter gegenüber dem WDR. „An der Stelle Leuten Geld abzunehmen, die offensichtlich keines haben, ist eine falsche Idee. Sie endet im Gefängnis.“ Denn wer eine Geldbuße nicht zahlen kann, riskiert im schlimmsten Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Eine Übersicht über aktuelle Berichte:

Knöllchen kriminalisieren Obdachlose

Pressemitteilung vom 31.10.2018

Vom „Knöllchenalarm für Obdachlose“ berichtete das Dortmunder Lokalradio 91.2 am gestrigen Dienstag. Die Geschichte: 50-mal hat das Dortmunder Ordnungsamt in den vergangenen vier Wochen Knöllchen an Obdachlose verteilt, berichtete der Radiosender. Der gemeinnützige bodo e.V. ist verärgert.

Grundlage ist §7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt, der das Lagern, Campieren und Übernachten im öffentlichen Raum untersagt. „Wer obdachlos ist, kann sich aber nur im öffentlichen Raum aufhalten“, sagt „bodo“-Vertriebsleiter Oliver Philipp. „Obdachlose haben keine Wohnung als Rückzugsraum. De facto werden Betroffene also für ihre Obdachlosigkeit bestraft.“

In den meisten Fällen der vergangenen vier Wochen, so schildert Radio 91.2, seien Anzeigen gegen Obdachlose gestellt worden. „Das bedeutet, dass Menschen, die keine Unterkunft und kein Zimmer bezahlen können und draußen schlafen, nun mit Geldstrafen belegt werden, die sie ebenfalls nicht zahlen können. Das kann für Betroffene im schlimmsten Fall Haft bedeuten“, so Philipp.

Offiziellen Schätzungen zufolge sind in Dortmund 300 bis 400 Menschen obdachlos, leben also ohne Unterkunft auf der Straße. „bodo“ geht von einer höheren Zahl aus. In den städtischen Notunterkünften in Dortmund stehen Plätze für weniger als 100 Erwachsene zur Verfügung.

„Aus unserer Arbeit wissen wir, dass die meisten dieser Menschen nicht draußen schlafen würden, wenn es ausreichend viele und angemessene Plätze in Unterkünften gäbe“, sagt Oliver Philipp. Doch faktisch würden Ausschlüsse produziert: Wer einen Schlafplatz will, braucht einen Kostenträger oder zahlt selbst. Die bürokratischen Hürden für einen Übernachtungsschein seien für manche Bedürftige unüberwindbar. „Die Stadt hat eine Unterbringungspflicht, erklärt sich aber für alle möglichen Betroffenen als nicht zuständig. Und sie nutzt das Ordnungsrecht, um ein gesellschaftliches Problem unsichtbar zu machen, anstatt es zu bekämpfen. Die Kriminalisierung von Obdachlosen muss ein Ende haben.“